Die private Unfallversicherung

Eine private Unfallversicherung ist besonders wichtig, wenn keine andere Versicherung, wie z.B. eine Berufsunfähigkeitsversicherung, vor den finanziellen Folgen eines Unfalls schützt.

Gut geschützt vor Unfällen

Unfälle passieren überall und meist völlig unerwartet. Leider sind manche Unfälle sehr schlimm und Betroffene sind so schwer verletzt, dass sich ihr Leben grundlegend ändert. Mit einer privaten Unfallversicherung sind Betroffene zumindest finanziell abgesichert.

Ist man nach einem Unfall dauerhaft gesundheitlich beeinträchtigt, kann oft den gewohnten Freizeitaktivitäten nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr nachgegangen werden. Möglicherweise ist es dem Betroffenen nicht einmal mehr möglich seinem Beruf nachzugehen.

Der gesetzliche Versicherungsschutz

Der gesetzliche Unfallschutz greift nur unter bestimmten Voraussetzungen. Nämlich dann, wenn sich der Unfall während der Arbeit oder in der Schule sowie auf dem Weg dorthin, ereignet. Mehr als 75% aller Unfälle passieren aber im privaten Bereich.

Die private Unfallversicherung umfasst alle Unfälle des täglichen Lebens, ganz gleich, ob sie zu Hause, auf Reisen, im Beruf, in der Freizeit oder im Straßenverkehr geschehen. Sie gilt rund um die Uhr und überall.

Ein Vorteil der privaten Unfallversicherung ist, dass auf die Leistungen keine Zahlungen anderer Versicherer wie etwa der Haftpflicht-, Lebens-, Kranken- oder Rentenversicherung angerechnet werden. Die Leistungen der privaten Unfallversicherung werden immer zusätzlich erbracht.

Was leistet die Unfallversicherung?

Die Unfallversicherung ersetzt durch eine einmalige Zahlung und/oder einer monatlichen Rente bei Invalidität den Verlust der Arbeitskraft.

Einmalzahlung und Unfallrente

Die private Unfallversicherung schützt vor den finanziellen Folgen eines Unfalls. Kernstück der Unfallversicherung ist die Invaliditätsleistung. Bleiben als Unfallfolge gesundheitliche Einschränkungen zurück, zahlt die Versicherung die vereinbarte Kapitalsumme aus.

Damit können Sie Einkommenseinbußen auffangen, Ihr Haus oder Ihre Wohnung behindertengerecht umbauen oder eine Umschulung finanzieren, wenn Sie aufgrund des Unfalls den Beruf wechseln müssen. Je nach Vertrag kann auch eine monatliche Rente vereinbart werden für den Fall bleibender Gesundheitsschäden. Die Höhe dieser Leistungen richtet sich nach dem Grad der Invalidität.

Tagegeld, Genesungsgeld, Todesfallleistung

Insbesondere Selbstständige und Freiberufler haben bei einem Unfall mit Einkommensausfall zu kämpfen. Als Selbstständiger sollten Sie im Rahmen Ihrer Unfallversicherung deshalb ein Krankentagegeld vereinbaren. Das Tagegeld wird für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit bis zu einem Jahr nach dem Unfall gezahlt.

Weiterhin ist es möglich ein sog. Genesungsgeld für die erste Zeit nach der Behandlung zu vereinbaren. Das Genesungsgeld gibt es im gleichen Zeitraum, wie auch Krankenhaustagegeld gezahlt wird, dies sind max. 100 Tage. Führt der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tod, besteht Anspruch auf die versicherte Todesfallsumme.

Leistungen im Todesfall

Die Absicherung für den Fall, dass aufgrund eines Unfalls die Versicherte Person stirbt brauchen nur diejenigen abzusichern, die Hinterbliebene zu versorgen haben. Oft ist dies aber über eine Risikolebensversicherung sinnvoller.

Es gibt in der Regel zwei Versicherungssummen: Eine für den Fall einer Invalidität aufgrund eines Unfalls (Unfallinvalidität) und eine für den Fall des Unfalltodes. Die besondere Bedeutung einer Unfallversicherung liegt, wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung, im Versicherungsschutz für den Fall einer Invalidität.