Unfallversicherung für Kinder

Wenn ein Kind als Folge eines Unfalls ein Leben lang nicht arbeiten kann, müssen die Eltern möglicherweise bis zu ihrem Tode für den Unterhalt des Kindes sorgen. Bei einem schweren Unglück ist möglicherweise auch eine bauliche Veränderung notwendig und es entstehen monatliche Kosten für Betreuung oder Pflege.

Kinderunfallversicherung

Bei Unfällen auf Schulwegen und während der Schulzeit sind Kinder zwar im Rahmen einer Schüler-Unfallversicherung oder auch Studenten-Unfallversicherung versichert. Jedoch deckt diese gesetzliche Versicherung nur einen geringen Teil der Unfälle ab. Zudem kann der Unterhalt eines Invaliden mit diesem Betrag nicht bestritten werden.

Beugen Sie lebenslanger Erwerbsunfähigkeit vor

Die Kinderunfallversicherung ist die einzige Form um vor einer lebenslangen Erwerbsunfähigkeit eines Kindes vorzusorgen. Leider meist nur für den Fall einer Invalidität durch einen Unfall. Demnach sollte eine Kinderunfallversicherung mit einer Versicherungssumme für den Invaliditätsfall abgeschlossen werden, die auch wirklich so hoch ist, dass im Falle einer dauernden Invalidität der Lebensunterhalt zumindest zu einem gewissen Teil bestritten werden kann.

Versicherungssumme Kinderunfallversicherung

Um dauerhaft eine Rente mit 1.000 Euro Kaufkraft abzusichern, wird ein Kapitalbetrag von über 200.000 Euro benötigt. Das sollte also die Mindestversicherungssumme für ein Kind sein.

Bitte überprüfen Sie bereits bestehende Kinderunfallversicherungen. Wenn Sie feststellen, dass die Invaliditätssumme eines bestehenden Versicherungsvertrages nicht ausreichend ist und ein vermutlich teurer Vertrag noch nicht kündbar ist, besteht die Möglichkeit bei einem günstigen Anbieter, eine weitere Unfallversicherung abschließen.

Auf jeden Fall sollte eine Progression für erhöhte Leistungen bei hohen Invaliditätsgraden vereinbart werden. Es empfiehlt sich weiterhin den Fall eines Todes mitzuversichern. Nach einem schweren Unfall werden Vorauszahlungen im ersten Jahr nur bis zur Höhe der vereinbarten Todesfallsumme vorgenommen.

Unfallschutz von Geburt an

Eine private Unfallversicherung können Sie für Ihre Kinder schon von Geburt an abschließen. Damit besteht für alle Altersgruppen die Möglichkeit, sich vor den finanziellen Folgen eines Unfalls abzusichern.

Ältere Kinder

Für Kinder, die das 18. Lebensjahr überschritten haben muss der Regelbetrag gezahlt werden. Schülern ab 15 Jahren sowie Auszubildenden und Studenten ist es möglich auch schon eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, die im Falle einer Berufsunfähigkeit ab 50 Prozent eine monatliche Rente zahlen würde - und das nicht nur bei einer Invalidität durch Unfall, sondern auch bei Krankheit. Einige Gesellschaften bieten weitere Tarife mit anderen Progressionsstufen an.